Wasserversorgung Stadtwerke Penzberg

Wasser ist
Vertrauenssache

Satzungen - Trinkwasserversorgung

Satzungen regeln das Verhältnis der Stadtwerke zu ihren Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung finden sie hier:

Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) des KU Stadtwerke Penzberg gültig ab 01.01.2023
Wasserabgabesatzung (WAS) vom 20.11.1996 sowie die
1. Änderung zur WAS vom 27.07.2010

Einwandfreie Trinkwasserqualität in Penzberg

Die Ergebnisse der laufend durchgeführten Trinkwasseruntersuchung eines unabhängigen, zertifizierten Labors bescheinigen uns eine beanstandungsfreie Trinkwasserqualität. Der Untersuchungsabstand und der Untersuchungsumfang unterliegen der Eigenüberwachungsverordnung sowie dem stetigem Austausch mit dem Gesundheitsamt. Die wichtigsten Messgrößen zur "großen" Trinkwasseranalyse:

 

Trinkwasseranalyse Wasserversorgung Penzberg (Stand: 28.03.2023)

Wasserhärte19,8° dH = "hart"
pH (Labor)7,20
Calcium98 mg/l
Magnesium26,6 mg/l

Der einfachste Weg zum Hausanschluss

Wasserversorgung Penzberg

Sie möchten die Stadtwerke Penzberg mit der Erstellung/Änderung eines Wasserhausanschlusses, sowie das Setzen eines Wasserzählers beauftragen?

Bitte verwenden Sie den entsprechenden Antrag im Bereich Formulare und Merkblätter.
Der Antrag enthält:

  • Antrag auf Bauwasserbezug
  • Antrag zur Erstellung / Änderung eines Bauwasseranschlusses
  • Antrag auf Wasserbezug
  • Antrag auf Erstellung / Änderung eines Wasseranschlusses

Gebühren & Beiträge (Trinkwasser/Abwasser)

Wasser und Abwassergebühren Für den laufenden Verbrauch von Trinkwasser bzw. für die Benutzung des Penzberger Kanalsystems werden auf Grundlage der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung folgende Verbrauchsgebühren erhoben:

Gültig ab 01.01.2023

Trinkwasser Verbrauchs-Gebühren EUR / m³ netto     
EUR / m³ brutto
Wasser1,181,26
Bauwasser1,041,11

 

 

Trinkwasser Grundgebühren
Zählergröße bis ...
EUR pro Jahr netto
EUR pro Jahr brutto 
Qn 2,542,0044,94
Qn 6,063,0067,41
Qn 10,084,0089,88
Qn 20,0211,00225,77
Qn 40,0295,00315,65
Qn 60,0422,00451,54
Qn 80,0507,00542,49
Qn 150,0634,00678,38

 

 


Abwasser Verbrauchs-Gebühren
EUR / m³ netto    USt.
Abwasser-Schmutzwasser
(Euro je m³)
3,53 / pro m³entfällt
Abwasser-Niederschlagswasser
(Euro je m2) *
0,69 / pro m²entfällt

    *) pro m² versiegelter Fläche (Berechnungsbeispiel finden Sie hier unter Formulare/Merkblätter)

 

Herstellungs-Beiträge

Die Stadtwerke Penzberg sind bemüht, die Gebühren für Trinkwasser und Kanalbenutzung so niedrig wie möglich zu halten. Daher werden für der Herstellung von Grundstückswasser- und -entwässerungs-Anschlüssen von unseren Kunden auf Grundlage der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung folgende Herstellungs-Beiträge erhoben:

Herstellungs-Beiträge WasserEUR (nur einmalig fällig)USt. ab 01.07.07
Grundstücks-Fläche (pro m21,507 %
Geschoss-Fläche (pro m25,007 %
Herstellungs-Beiträge Kanal
Grundstücks-Fläche (pro m2)3,50keine USt.
Geschoss-Fläche (pro m2)16,00keine USt.

Änderung Ihrer Kundendaten

Was muss man bei einem Umzug beachten?
Damit ein Wegzug keinen unnötigen Ärger bei der Endabrechungen verursacht (z.B. Rechnungsadresse und Zählerstand nicht bekannt), bitten wir Sie uns die unten aufgeführten Daten rechtzeitig mitzuteilen. Liegt uns zum Abrechnungstermin kein Wasserzählerstand vor, wird der Verbrauch geschätzt.

Sie ziehen als neuer Eigentümer nach Penzberg?

Dann benötigen wir diese Daten von Ihnen:

  • neue Adresse
  • Einzugsdatum
  • Zählerstand und Nummer des Wasserzählers
  • Name des alten Grundstückseigentümers (bitte als Bemerkung eintragen)

Nach ca. einer Woche erhalten Sie Post von uns. Sie werden als neuer Kunde begrüßt und erhalten neben Ihrer persönlichen Kundennummer Informationen über die fälligen Abschlagszahlungen und ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Wenn Sie Eigentümer eines Neubaus sind, senden wir Ihnen zusätzlich das Formular zur Mitteilung der versiegelten Flächen zu,
das zur Berechnung der Abschlagszahlungen für die Niederschlagswassergebühr erforderlich ist.

Ihre Rechnungsanschrift ändert sich?

Formular zur Änderung der Kundendaten bitte ausfüllen und zuschicken. 

Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung?

Formular Eigentümerwechsel bitte ausfüllen und zuschicken.

  • Ihre bisherige Kundennummer
  • alte Adresse
  • Auszugsdatum
  • Zählerstand und (Zählernummer) Wasser des alten Grundstückes
  • neuer Grundstückseigentümer
  • neue Adresse für die Endabrechnung

Gerne können wir Ihr Anliegen auch bei einem persönlichen Gespräch bearbeiten. Falls Sie weitere Auskünfte benötigen,
rufen Sie bitte unsere Kundenbetreuer an.

Netzübersicht Wasser

Netzübersicht Trinkwasserversorgung Penzberg

Die Trinkwasserversorgung erfolgt seit 1972/1976 über 2 Brunnen aus dem Gewinnungsgebiet "Urthal", Gemeinde Sindelsdorf, sowie seit 1999 zusätzlich aus dem Gewinnungsgebiet "Reinthal", bei Habach.

Die Speicherung erfolgt seit 1999 im neuen Hochbehälter "Oberriedern", Gemeinde Sindelsdorf. Das Speichervolumen beträgt 5000 m³. Von dort erfolgt die Verteilung in das Rohrnetz. Zusätzlich besteht seit 1981 ein Notversorgungsanschluss an der Münchener Wasserleitung "Oberau-München". Für die höhergelegenen Gebiete im Ortsnetz ist ein Drucksteigerungspumpwerk (Straße "Grube") vorhanden. Bis auf die Ortsteile Schönmühl und Rain sind alle Grundstücke an der öffentlichen Leitung angeschlossen.

Das gesamte Wasser braucht Dank der guten Qualität nicht aufbereitet zu werden!

Informationsmaterial zur Medikamenten-Entsorgung

Die BDEW-Aktion "Medikamente richtig entsorgen" richtet sich an Verbraucher sowie in zweiter Linie an Multiplikatoren im medizinischen Bereich. Sie soll das Wissen über die richtige Entsorgung von Medikamente verbessern und dazu beitragen, den Eintrag von Arzneiwirkstoffen in den Wasserkreislauf insgesamt zu verringern.

Hier steht Ihnen auch ein Film zu diesem Thema zur Verfügung.

Tipps zur Medikamenten-Entsorgung

Doch wohin mit nicht verbrauchten Medikamenten?

  • Einige Apotheken nehmen nicht verbrauchte Medikamente nach wie vor zurück. Informieren Sie sich, ob Ihre Apotheke diesen Service anbietet.
  • Wenn Sie sich unsicher sind, ob ihr Hausmüll verbrannt wird, können Sie Ihre abgelaufenen oder nicht verbrauchten Medikamente bei Ihrer örtlichen Schadstoffsammelstelle abgeben.
  • Flaschen oder Ampullen verschließen Sie bitte fest. Werfen Sie die Flasche samt Inhalt in den Restmüll, sofern dieser in Ihrer Kommune oder in Ihrem Landkreis vollständig verbrannt wird – Sie müssen den Behälter nicht entleeren.
  • Bei Papp-, PVS- oder Blisterverpackungen trennen Sie die Tabletten bitte heraus und geben Sie die Verpackungen in das Altpapier oder die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack. Die Tabletten gehören in den Restmüll, wenn dieser verbrannt wird, oder in die Schadstoffsammelstelle bzw. zurück in die Apotheke.
  • Lassen Sie sich grundsätzlich von Ihrem Arzt oder Apotheker zu der angemessenen Packungsgröße Ihres Medikaments beraten. Denn jeder Einzelne kann zur Vorbeugung beitragen, indem er verantwortungsbewusst mit Arzneimitteln umgeht.