Gebühren für Wasser und Abwasser ab dem 01.01.2019

Die Gebühren für Wasser und Abwasser wurden für den Zeitraum 2019 bis 2022 neu kalkuliert.

Die Gebührenhöhe ändert sich ab dem 01.01.2019 wie in der folgenden Tabelle dargestellt:


Gebühr
2018ab 2019 bis 2022
Wassergebühr bei Zähler Qn 2,5 (einschl. USt. 7%)39,33€44,94€
Verbrauchsgebühr (einschl USt. 7%) je m³0,91€1,11€
Abwasser je m³3,02€3,73€
Niederschlagswasser je m² versiegelter Fläche0,57€0,85€

 

Die Gebühren werden ausschließlich zur Finanzierung der Bereiche Wasser und Abwasser verwendet. Die Finanzierung anderer Bereiche ist nicht zulässig.

Die Vorauszahlungen für das Jahr 2019 werden mit den ab dem 01.01.2019 geltenden Gebührensätzen berechnet.

Die wesentlichen Gründe für die Erhöhung der Gebühren sind die hohen Investitionen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Generalentwässerungsplans (GEP) und den Kosten für die Zustandserfassung, Dichtigkeitsprüfung und Fremdwassersanierung des Kanalsystems. Diese Maßnahmen sind umzusetzen um die wasserwirtschaftlichen Vorgaben zu erfüllen. Die GEP-Maßnahmen wurden im Jahr 2015 beschlossen. Mit der Umsetzung wurde in 2016 begonnen. Die Investitionen im Jahr 2019 sind m anhängenden PDF dargestellt. (Bitte klicken Sie auf das Vorschaubild der Präsentation, um sie vergrößert anzuzeigen.)

Den Artikel des Penzberger Merkurs vom 14.12.2018 zum Thema "Wasser und Abwasser werden teurer" können Sie durch einen Klick auf das Vorschaubild ebenfalls vergrößert anzeigen.