Kundeninformation zur Umsatzsteuersenkung für den Zeitraum 01.07.- 31.12.2020

Wir geben die halbjährige Umsatzsteuersenkung komplett an unsere Kunden weiter.

Das bedeutet für Sie:
Bei Trinkwasser sinkt der Umsatzsteuersatz von 7% auf 5 % und bei Fernwärme von 19% auf 16%. Die Abwassergebühr bleibt weiterhin steuerbefreit.

Die Abwicklung für unsere Kunden ist dabei wie gewohnt einfach:
Sie müssen keinen Zählerstand melden. Die Höhe des Abschlages ändert sich nicht. Die Steuersenkung wird bei der Jahresabrechnung berücksichtigt und entsprechend ausgewiesen. Somit zahlen Sie nur den verminderten Steuersatz!