Wir geben die halbjährige Umsatzsteuersenkung komplett an unsere Kunden weiter.
Das bedeutet für Sie:
Bei Trinkwasser sinkt der Umsatzsteuersatz von 7% auf 5 % und bei Fernwärme von 19% auf 16%. Die Abwassergebühr bleibt weiterhin steuerbefreit.
Die Abwicklung für unsere Kunden ist dabei wie gewohnt einfach:
Sie müssen keinen Zählerstand melden. Die Höhe des Abschlages ändert sich nicht. Die Steuersenkung wird bei der Jahresabrechnung berücksichtigt und entsprechend ausgewiesen. Somit zahlen Sie nur den verminderten Steuersatz!