Rücknahme nicht eingelöster Badekarten und Wertgutscheine

Der Stadtrat hat beschlossen, dass nicht eingelöste Wellenbadkarten und Wertgutscheine zurückgenommen werden.

Ab Montag, den 08. Juli bis einschließlich Mittwoch, den 31. Juli 2019 werden im Bürgerbüro des Rathauses Eintrittskarten und Gutscheine für das Wellenbad, die nicht älter als drei Jahre sind (Stichtag 01.07.2016), gegen Auszahlung von Entgelt zurückgenommen.